ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die auf dieser Website gemachten Angaben waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und dienen ausschließlich Informationszwecken – sie begründen keinerlei Verpflichtung unsererseits.
acdc übernimmt keine Haftung für Abweichungen zwischen den Abbildungen oder Beschreibungen und dem tatsächlichen Produkt. Die angegebenen Ausgangsdaten sind typische Werte.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen an unseren Produkten vorzunehmen.
Alle Bestellungen werden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Versionen unserer Verkaufsbedingungen ausgeführt, die an der Verkaufsstelle bereitgestellt werden und unten verfügbar sind:
Terms Und Bedingungen Des Verkaufs
1. Definitionen
In den unten aufgeführten Verkaufsbedingungen wird ACDC LED Limited als „Unternehmen“ bezeichnet. Der „Käufer“ ist die Person, Firma oder Firma, an die das Angebot gerichtet ist oder von der und in deren Namen die Bestellung aufgegeben wird.
2. Gültigkeit des Zitats
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Annahme eines Angebots durch den Käufer zu verweigern, es sei denn, das Angebot ist für einen bestimmten Zeitraum gültig und wird innerhalb dieses Zeitraums nicht zurückgezogen. Durch die Annahme des Angebots des Unternehmens durch den Käufer kommt kein verbindlicher Vertrag zustande, bis eine schriftliche Mitteilung über die Annahme der Bestellung abgegeben wurde, die vom ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde, oder das Unternehmen seine Annahme erklärt hat Angebot durch Lieferung oder Teillieferung der Ware zu unterbreiten. Für den Fall, dass das Unternehmen kein Angebot abgibt und eine Bestellung vom Käufer erhalten hat, erfolgen alle Lieferungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Preise
(i) Preislisten können ohne Vorankündigung geändert werden und die Waren werden zu den am Versandtag gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen und/oder Leistungen, die Gegenstand eines schriftlichen Angebotes sind, gelten die im Angebot genannten Preise als vereinbart.
(ii) Änderungen – Im Falle von Änderungen oder Aussetzungen der Arbeiten aufgrund der Anweisungen des Käufers oder fehlender Anweisungen wird der Vertragspreis angepasst, um die damit verbundenen Kosten widerzuspiegeln. Wenn ein Preis pro Einheit angegeben wurde und der Käufer die Lieferung einer geringeren Anzahl von Einheiten als angegeben verlangt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die dafür geltenden Preissätze anzupassen.
(iii) Verpackung – Wenn es notwendig ist, Waren in Kisten, Kisten, Paletten, Gestellen oder Kufen oder einer anderen Verpackung zu versenden, wird hierfür eine Gebühr erhoben. Sofern nicht anders angegeben, wird dieser Betrag bei der Rücksendung vollständig gutgeschrieben, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem die Kisten, Kisten, Kufen, Gestelle, Paletten usw. in gutem Zustand sind und frachtfrei bezahlt wurden. Für jede andere Art der Verpackung werden keine Kosten erhoben und es wird keine Gutschrift für die Rücksendung gewährt.
4. Produktdarstellung
Produktdetails und Spezifikationen in veröffentlichter Literatur jeglicher Art sollten als erste Orientierungshilfe betrachtet werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne vorherige Rücksprache Änderungen an Produkten vorzunehmen, die nicht Gegenstand einer bestehenden Auftragsvergabe sind.
5. Proben
Alle mit dem Angebot des Unternehmens oder auf Wunsch des Käufers eingereichten Muster müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt zurückgesandt werden und können bei Nichtrückgabe in Rechnung gestellt werden.
6. Herstellung
(i) Der an den Käufer gelieferte Artikel muss der vereinbarten Spezifikation unter der in der Bestellung angegebenen Ausgabenummer entsprechen.
(ii) Das Unternehmen ist berechtigt, sich nach dem Bestelldatum an den Käufer zu wenden, um Änderungen am Artikel vorzuschlagen.
(iii) Das Unternehmen muss vorbehaltlich einer gesonderten kommerziellen Vereinbarung alle einvernehmlich vereinbarten Änderungen an der Spezifikation umsetzen.
7. Zeitplanreihenfolge
(i) Eine Terminbestellung (d. h. eine Bestellung, die die Lieferung über einen bestimmten Zeitraum verteilt vorsieht) stellt eine uneingeschränkte Genehmigung für die Herstellung/Installation dar und legt die Haftung des Käufers fest.
(ii) Wenn der Vertrag in separaten Raten, Lieferungen oder Teilen erfüllt werden soll oder werden kann, sind die Zahlungen für jede Rate, Lieferung oder jeden Teil so zu leisten, als ob es sich dabei um einen separaten Vertrag handeln würde.
8. Verspätete Lieferung durch den Käufer
Sollte der Käufer, aus welchem Grund auch immer, die Installation oder Lieferung einer Bestellung verzögern, wenn Materialien gekauft wurden und die Arbeiten an der Bestellung bereits abgeschlossen sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den aktuellen Auftragswert in Rechnung zu stellen die Verzögerung wird zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, bei Bedarf die Kosten für die Lagerung der Waren, die Kosten für Materialien oder Werkzeuge, die dafür verwendet werden oder verwendet werden sollen, sowie die Kosten für Arbeit und andere Gemeinkosten in Rechnung zu stellen.
9. abgebrochene Bestellung
Wenn der Käufer die Bestellung oder einen Teil davon storniert oder Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt, haftet der Käufer für den Fall, dass die Stornierung oder Nichterfüllung zu einer Unterbrechung der Produktion des Unternehmens führt, unbeschadet aller anderen Rechte des Käufers Das Unternehmen ist verpflichtet, Schadensersatz zu fordern, das Unternehmen von allen Verlusten, Schäden oder Ausgaben zu entschädigen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Herstellung oder Nichtherstellung der Waren entstehen, sowie von den Kosten für Materialien oder Werkzeuge, die dafür verwendet werden oder verwendet werden sollen, und von den Kosten von Arbeitsaufwand und anderen Gemeinkosten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des gesamten Bestellwertes zu erheben.
10. Lieferung
(i) Während das Unternehmen bestrebt ist, vereinbarte Lieferpläne einzuhalten, Rohstoffmangel, verspätete oder ungünstige Lieferung von Waren, Bedingungen, die „Höhere Gewalt“, d oder Fahrlässigkeit des Käufers oder des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Explosionen, Erdbeben, Unfall, Unruhen, jede Handlung der Regierung des Käufers oder des Lieferanten, Krieg, Aufstand, Embargo , Handlungen der anderen Partei, Unruhen oder Streiks, die den Käufer, den Lieferanten oder den Kunden betreffen. Die Nichteinhaltung von Regeln, Vorschriften oder Regierungsbehörden durch die Parteien stellt keinen entschuldbaren Verzug dar, und das Versäumnis des Käufers, aus irgendeinem Grund erforderliche Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, entbindet uns von den vereinbarten Lieferterminen und, falls erforderlich, von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine vertragliche Verantwortung für die Lieferung.
(ii) Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unvollständiger Lieferung oder Installation können nicht geltend gemacht werden.
(iii) Sollte es bei einem Vertrag oder einer Bestellung, die mehr als eine Lieferung umfasst, zu Zahlungsverzug bis zum Fälligkeitsdatum kommen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den gesamten oder einen Teil des Auftrags auszusetzen oder zu stornieren.
(iv) Wenn spezielle Ausrüstung/Verkabelung gemäß den Anforderungen des Käufers hergestellt werden muss, beginnt die angegebene Lieferzeit mit dem Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der tatsächlichen Anforderungen.
11. Transportschäden oder Nichtlieferung
(i) Eine Reklamation muss innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen, wenn diese während des Transports beschädigt wurde. Bei Erhalt einer äußerlich beschädigten Lieferung muss eine Schadensersatzforderung unter Beifügung eines offiziellen Protokolls des Spediteurs eingereicht werden. Im Falle der Nichtlieferung von Waren muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Versand (innerhalb des Vereinigten Königreichs) eine schriftliche Beschwerde eingereicht werden.
(ii) Das Risiko für die Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung, wie in diesen Bedingungen angegeben oder anderweitig vereinbart, auf den Käufer über und das Unternehmen übernimmt danach keine Verantwortung für die Sicherheit der Waren.
12. Rückgabe von Waren
Unter keinen Umständen dürfen Waren, die gegen eine feste Bestellung geliefert wurden, zurückgegeben werden, ohne dass der Käufer zuvor die schriftliche Zustimmung des Unternehmens beantragt und eingeholt hat. Von der gewährten Gutschrift kann eine Bearbeitungsgebühr von 50 % abgezogen werden.
13. Garantie
Herstellergarantie von fünf Jahren auf acdc-Produkte:
Nach Maßgabe dieser näheren Bestimmungen garantieren wir während der Garantiezeit von fünf Jahren ab Lieferdatum, dass die von autorisierten Händlern vertriebenen und mit der Marke „acdc“ gekennzeichneten Produkte im Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind wie beabsichtigt. Diese Herstellergarantie gilt nicht für Produkte mit einem Lieferdatum vor dem 1. September 2016. Sie gilt nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und nur gegenüber Kunden, die diese erworben haben Produkt neu und erstmals in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA in Betrieb genommen.
14. Zahlung
(i) Die angegebenen Nettopreise verstehen sich zuzüglich Transport und Mehrwertsteuer. Standardzahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt vollständig bei Bestellung. Alternativ und nur nach vorheriger Vereinbarung nimmt das Unternehmen Bestellungen eines Elektrogroßhändlers entgegen, sofern dieser über ein gültiges Guthabenkonto verfügt. Für Käufer, die bereits über Kreditfazilitäten beim Unternehmen verfügen, ist die Zahlung grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Bedingungen für die Weitergabe von Zurückbehaltungsrechten im Rahmen von Hauptverträgen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Auftragserteilung. Wir akzeptieren keine aufeinanderfolgenden Konditionen für Hauptverträge. Kunden sollten alle relevanten Klauseln vor der Auftragserteilung hervorheben. Bei der Stornierung von Bestellungen wird eine Mindestgebühr von mindestens 50 % des gesamten Bestellwerts erhoben. Der genaue Betrag darüber hängt jedoch von der Menge der zum Zeitpunkt der Stornierung fertiggestellten Waren ab.a
(ii) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die vollständige oder teilweise Zahlung für Spezialausrüstung vor der Herstellung zu verlangen.
(iii) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest Act 1998) Zinsen in Höhe von 8 % über dem Kreditzinssatz der britischen Clearingbank für überfällige Konten in Rechnung zu stellen.
15. Eigentumsvorbehalt
(i) Ungeachtet der Lieferung der Waren an den Käufer geht das Eigentum an den Waren (sowohl gesetzlich als auch billigkeitsrechtlich) nicht über, sondern verbleibt beim Unternehmen. Allerdings geht das Risiko der Waren unmittelbar nach der Lieferung an den Käufer oder bei der Verwahrung im Namen des Käufers (je nachdem, was früher eintritt) auf den Käufer über.
Das Eigentum an den Waren geht auf den Käufer über, wenn alle ausstehenden Schulden gegenüber dem Unternehmen in Bezug auf die für diesen Vertrag relevanten Waren vollständig beglichen wurden. Bis zu diesem Datum verwahrt der Käufer die Waren treuhänderisch als Gerichtsvollzieher im Namen des Unternehmens und ist für die angemessene Versicherung der Waren verantwortlich. Bei Bedarf lagert er die Waren so, dass sie erkennbar sind treuhänderisch geführt.
(ii) Ungeachtet dessen, dass der Käufer die Waren nur treuhänderisch halten darf, räumt das Unternehmen dem Käufer die Befugnis ein, die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsgangs zu verwenden und die Waren an Dritte zu verkaufen und sie unter der Bedingung zu liefern Solange der Käufer gegenüber dem Unternehmen Schulden hat, muss der Käufer den Vorteil aller Ansprüche gegen diese Dritten an das Unternehmen abtreten und in jedem Fall, wenn der Käufer die Erlöse aus solchen Verkäufen von Dritten erhalten hat, diese Erlöse an das Unternehmen abtreten werden vom Käufer für Rechnung des Unternehmens gehalten (dem die Rückverfolgung dieser Erlöse gestattet ist), soweit der Käufer gegenüber dem Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags schuldet.
(iii) Wenn der Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit die Waren, die Gegenstand dieses Vertrags sind, mit anderen Waren vermischt oder die Waren, die Gegenstand dieses Vertrags sind, Bestandteil anderer Waren werden, übernimmt das Unternehmen das Eigentum Eigentum an der Gesamtheit der so vermischten Waren, und die Eigentumsübertragung erfolgt erst durch und zum Zeitpunkt der Umwandlung oder Vermischung. Danach übernehmen der Käufer und das Unternehmen die durch die Absätze (14.i) und (14.ii) oben übertragenen Rechte und Pflichten, als ob die neuen Waren ausschließlich und einfach die Waren wären, die Gegenstand dieses Vertrags sind.
(iv) Wenn die Zahlung des Käufers im Rahmen dieses Vertrags ganz oder teilweise überfällig ist oder wenn der Käufer einen anderen Verstoß gegen diesen Vertrag oder eine Insolvenz (wie nachstehend definiert) begeht, ist das Unternehmen (unbeschadet) dazu berechtigt (bzw. eines seiner anderen Rechte), diesen Vertrag als erfüllt zu betrachten und die Waren, den Gegenstand dieses Vertrags oder die gemischten Waren bzw. einzelne davon wieder in Besitz zu nehmen und alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen dies der Fall ist Zu diesem Zweck können Güter untergebracht werden.
(v) Für die Zwecke dieser Klausel wird davon ausgegangen, dass der Käufer eine Insolvenzhandlung begeht, wenn eine Zwangsvollstreckung oder Zwangsvollstreckung auf sein Eigentum oder seine Vermögenswerte erhoben wird oder wenn er Vereinbarungen oder einen Vergleich mit ihm trifft oder dies anbietet Gläubigern zuwiderhandeln oder eine Konkurshandlung begehen, oder wenn gegen ihn ein Konkursbeschluss vorgelegt oder erlassen wird, oder wenn der Käufer eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und ein Beschluss oder Antrag auf Auflösung des Geschäfts dieser Gesellschaft zu anderen Zwecken als zum Zwecke der Verschmelzung vorliegt oder Sanierung) verabschiedet oder vorgelegt werden soll oder wenn ein Insolvenzverwalter für das Unternehmenseigentum oder die Vermögenswerte eines solchen Unternehmens oder eines Teils davon ernannt werden soll oder wenn es nach alleinigem Ermessen des Unternehmens der Ansicht ist, dass sich die finanzielle Situation des Käufers verschlechtert hat unbefriedigend oder beeinträchtigt.
(vi) Im Falle einer Rücknahme der Waren durch das Unternehmen ist der Käufer (ungeachtet der Vertragserfüllung) verpflichtet, die Differenz zwischen dem Preis der Waren und ihrem Wert bei der Rücknahme zu zahlen, sofern das Unternehmen dazu berechtigt ist ist der Käufer nicht in der Lage, die Waren wieder in Besitz zu nehmen, ist dies jedoch aus irgendeinem Grund nicht möglich, so muss der Käufer dem Unternehmen den vollen Preis dafür zahlen, jeweils abzüglich etwaiger zuvor vom Käufer für die Waren im Rahmen dieses Vertrags gezahlter Beträge.
(vii) Jeder für das Vermögen des Käufers bestellte Konkursverwalter oder Liquidator zahlt auf ein separates Bankkonto alle Beträge ein, die er von Dritten im Zusammenhang mit Warenverkäufen des Käufers an sie erhält, bis zur Höhe etwaiger Schulden des Käufers an das Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags zum ausschließlichen Nutzen des Unternehmens.
16. Haftungsbeschränkung
Diese Klausel regelt die gesamte finanzielle Haftung jeder Partei (einschließlich der Haftung für Unterlassungshandlungen ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) untereinander in Bezug auf:
a) jeglicher Verstoß gegen diese Vereinbarung
b) jegliche Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.
(i) Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei gegenüber der anderen für Tod oder Körperverletzung aus, die auf Fahrlässigkeit, Betrug oder betrügerische Falschdarstellung zurückzuführen sind.
(ii) Unbeschadet von 16.i haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Rückerstattung oder wegen Verletzung gesetzlicher Pflichten oder falscher Darstellung oder anderweitig, für Folgendes:
(i) entgangener Gewinn; oder
(ii) Verlust des Firmenwerts;
(iii) Geschäftsverlust;
(iv) Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;
(v) Verlust der erwarteten Ersparnisse;
(vi) Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen;
(vii) besondere, indirekte Folgeschäden, die einer Partei entstehen und die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen.
(iii) Unbeschadet Klausel 16.i oder Klausel 16.ii übernimmt das Unternehmen die gesamte Haftung jeder Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, unabhängig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer Rückerstattung oder aus der Verletzung gesetzlicher Pflichten ergibt oder Falschdarstellung oder aus anderen Gründen ist auf den Preis der Bestellung beschränkt, auf die sich der Anspruch bezieht.
17. allgemein
(i) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Englands und wird nach diesem ausgelegt. Die Parteien akzeptieren hiermit die nicht ausschließliche Zuständigkeit des High Court of Justice in England in Bezug auf alle Angelegenheiten, Ansprüche oder Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit dieser Vereinbarung.
(ii) Für den Fall, dass ein oder mehrere Teile dieses Vertrags rechtswidrig oder anderweitig nicht durchsetzbar sind, sollte der Rest des Vertrags dennoch gelten.
(iii) Alle Bestellungen werden unter der Voraussetzung angenommen und ausgeführt, dass der Käufer an diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gebunden ist. Bei Widersprüchen zwischen diesen Verkaufsbedingungen und den Bedingungen, die der Käufer durchsetzen möchte, haben diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang.
ACDC LED Ltd
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